In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung
eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet - das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen:
Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In der Fortbildung werden folgende Fragen bearbeitet: Was sind meine Aufgaben? Habe ich Verantwortung? Wie kann ich Sicherheit der Kinder erlangen, ohne dabei auf den Spielwitz zu verzichten? Darf ich Spielgeräte selber bauen?
Am Ende der Fortbildung
• erlangen Sie fachliches Know-How für das verantwortungsvolle Ehrenamt
• fördern Sie Sicherheit und Gesundheitschutz in Ihrer Kindertagesstätten
• minimieren Sie die Zahl arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen
Referent: Matthias Weiss
Termin: 12.3.2026
Uhrzeit: 09:00 - 17:00
geplanter Ort: Haus St. Maximilian, Steinweg 1, 94032 Passau
Kursgebühr: 189 Euro inkl. Verpflegung
Hinzu kommen 19% MwSt. auf den Verpflegungsanteil bei Teilnehmer:innen, die nicht dem DiCV Passau angehören.
für Bereits tätige Sicherheitsbeauftragte und solche, die es werden wollen und sollen
Veranstaltungsnummer
EHS26-02B