Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird nicht selten als eine der größten Sozialrechtsreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte bezeichnet. Dementsprechend komplex sind die Anforderungen und Veränderungen für alle Beteiligten: für Leistungsberechtigte, Leistungsträger und Leistungserbringer. Speziell für Einrichtungen bzw. Fachkräfte im Bereich der Eingliederungshilfe stellt sich die Frage, wie sie ihre Leistungen im Sinne des BTHG weiterentwickeln sollen und können. Hierzu will die Fortbildung Grundlagenwissen mit engem Praxisbezug vermitteln.
Folgende Fragen werden in der Fortbildung bearbeitet:
Wer ist im Sinne des BTHG ´behindert´ bzw. ´von Behinderung bedroht´?
Was ist mit ´Personzentrierung´ gemeint?
Was versteht man unter ´bio-psycho-sozialem Modell´?
Wie geht ICF-orientierte Bedarfsermittlung?
Wie kommt man zu Teilhabezielen und teilhabeförderlichen Maßnahmen? Wie lassen sich Teilhabeverbesserungen und Wirksamkeit von Teilhabeleistungen beurteilen?
Am Ende der Fortbildung
• wurde Ihnen ein Grundwissen und Verständnis in Bezug auf das Bundesteilhabegesetz vermittelt
• können Sie eigenen Eingliederungshilfeangebote und -leistungen reflektieren
• sind Sie in der Lage eigenen bzw. einrichtungsbezogenen BTHG-Anpassungen zu identifizieren
• haben Sie Ihre Kompetenz und Sicherheit im Umgang mit Trägern von Teilhabeleistungen und Leistungsberechtigten erweitert
Referent: Gerhard Krinninger
Termin: 18.6.2026
Uhrzeit: 09:00 - 17:00
geplanter Ort: Priesterseminar Haus St. Stephan, Domplatz 5, 94032 Passau
Kursgebühr: 149 Euro inkl. Verpflegung
Hinzu kommen 19% MwSt. auf den Verpflegungsanteil bei Teilnehmer:innen, die nicht dem DiCV Passau angehören.
für Führungs- und Fachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungs-hilfe, z. B. WfbM, Wohnheim, HPT, integrative Kita und Interdisziplinäre Frühförderstelle
Veranstaltungsnummer
MB26-07