Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK Caritas) hat am 5. Juni 2025 in Bad Hersfeld eine wegweisende Tarifeinigung für rund 740.000 Beschäftigte in bundesweit über 25.000 Einrichtungen beschlossen. Neben deutlichen Entgeltsteigerungen wurden insbesondere finanzielle Anreize für Beschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst verbessert.
Zweistufige Entgeltanpassung
Die allgemeinen Tabellenentgelte für die Beschäftigten (ausgenommen Ärztinnen und Ärzte) steigen:
- zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro,
- zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Auszubildende und Studierende profitieren ebenfalls von den Neuerungen: Sie erhalten zu beiden Zeitpunkten jeweils 75 Euro monatlich mehr.
Stärkere finanzielle Anerkennung für Schichtarbeit
Zum 1. Juli 2025 werden außerdem die Schichtzulagen spürbar angehoben:
- 100 Euro monatlich für reguläre Schichtdienste,
- 250 Euro für Wechselschichtdienste in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen,
- 200 Euro für Wechselschichtdienste in anderen Einrichtungen.
Thomas Furthmeier, Personalleiter und Mitglied der Regionalkommission Bayern, begrüßt die Tarifeinigung als wichtigen Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe bei der Caritas.Caritas Passau
Stimmen zur Einigung
"Die Tarifeinigung ist eine angemessene Reaktion auf die personellen Herausforderungen in unseren Einrichtungen und Diensten. Damit setzen wir gezielt Impulse zur Stärkung der Attraktivität sozialer Berufe bei der Caritas", erklärt Thomas Furthmeier, Personalleiter und Mitglied der Regionalkommission Bayern. "Insbesondere die spezifischen Erhöhungen für Schicht- und Wechselschichtdienste würdigen die besondere Belastung dieser Berufsgruppen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschätzung dieser Arbeit. Insgesamt kann von einem fairen Interessenausgleich gesprochen werden, der vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation von den Dienstgebern dennoch einiges abverlangt."
Hintergrund zur Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest. Sie ist paritätisch mit Vertreter:innen der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für rund 740.000 hauptberufliche Mitarbeitende.
Weitere Informationen unter www.caritas-dienstgeber.de