Zwei Berufungen an das Kirchliche Arbeitsgericht: Vorstand Stefan Seiderer, Miriam Biber, Thomas Furthmeier und Vorständin Andrea Anderlik (von links).CAN / Matthias Rex
Miriam Biber und Thomas Furthmeier vom Caritasverband für die Diözese Passau bringen künftig ihre Erfahrung in die kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Bischof Dr. Bertram Meier hat sie für fünf Jahre an das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz der bayerischen (Erz-)Diözesen berufen.
Biber übernimmt die Aufgabe als beisitzende Richterin, Furthmeier als beisitzender Richter. Beide vertreten am Gericht die Dienstgeberseite. Biber ist Volljuristin, Rechtsanwältin und leitet die Stabsstelle Justiziariat des Diözesan-Caritasverbandes.
Furthmeier steht seit mehr als sieben Jahren an der Spitze der Abteilung Personal. Zudem ist er Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.
Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Augsburg. Es ist für die (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg zuständig. Verhandelt werden dort insbesondere Streitigkeiten aus der Mitarbeitervertretungsordnung und der KODA-Ordnung.
"Die Berufung ist eine besondere Anerkennung der fachlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung von Miriam Biber und Thomas Furthmeier", sagt Vorständin Andrea Anderlik. "Beide bringen wichtige Perspektiven aus Justiziariat und Personalwesen in die kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit ein."
Vorstand Stefan Seiderer gratuliert ebenfalls: "Wir wünschen beiden für diese verantwortungsvolle Aufgabe eine gute Hand. Ihre Mitwirkung stärkt zugleich die fachliche Vernetzung unseres Verbandes im kirchlichen Arbeitsrecht."
Biber sieht in der Berufung eine anspruchsvolle neue Aufgabe: "Ich werde meine 14-jährige berufliche Erfahrung als Dienstgebervertreterin einbringen und zugleich neue Perspektiven auf kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen gewinnen. Davon wird auch meine Tätigkeit beim Diözesan-Caritasverband profitieren."
Furthmeier hebt den ausgewogenen Interessenausgleich hervor: "Kirchliches Arbeitsrecht lebt davon, unterschiedliche Positionen innerhalb der Dienstgemeinschaft sachlich einzuordnen und Konflikte rechtssicher, fair und nachhaltig zu lösen. Meine Erfahrungen aus der Personalarbeit möchte ich dazu konstruktiv einbringen."
Die Amtsperiode am Kirchlichen Arbeitsgericht beträgt fünf Jahre.