Der Caritasverband für die Diözese Passau bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz differenziert. Der Entwurf enthält nach Ansicht des Vorstandsteams mit Andrea Anderlik und Stefan Seiderer wichtige Ansätze zur Weiterentwicklung der Pflege. Dazu zählen insbesondere die stärkere pflegefachliche Begleitung, flexiblere Leistungsbudgets, Maßnahmen zur Prävention sowie Verbesserungen bei der Digitalisierung.
Zugleich warnt der Verband vor erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen einzelner Regelungen. Die geplanten Einschnitte dürfen weder auf dem Rücken pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen noch zulasten der Mitarbeitenden und der gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden.
"Die Pflegeversicherung muss den Menschen Sicherheit geben. Wer Angehörige zu Hause pflegt, übernimmt eine gesellschaftlich unverzichtbare Aufgabe. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sendet deshalb das völlig falsche Signal. Pflege darf nicht zu einem zusätzlichen Armutsrisiko werden", erklärt Andrea Anderlik, Vorständin des Caritasverbands für die Diözese Passau.
Der Caritasverband lehnt insbesondere die vorgesehene Absenkung der rentenrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger ab. Ein großer Teil der häuslichen Pflege wird von Familienmitgliedern geleistet, die dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder zeitweise aufgeben. Die Finanzierungslücken der Pflegeversicherung dürfen nicht durch Leistungskürzungen bei diesen Menschen geschlossen werden.
Kritisch sieht der Verband zudem die geplante Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung in den Jahren 2027 bis 2030. Tarifliche Gehälter müssen weiterhin vollständig als wirtschaftlich anerkannt und refinanziert werden.
"Wer die Pflege stärken will, darf die tarifliche Bezahlung nicht infrage stellen. Die Einrichtungen müssen ihre Mitarbeitenden fair und verlässlich vergüten können, ohne dass daraus ungedeckte Finanzierungslücken entstehen. Eine Reform, die den wirtschaftlichen Druck auf gemeinnützige Träger erhöht, gefährdet am Ende auch die Versorgung", betont Stefan Seiderer, Vorstand des Caritasverbands für die Diözese Passau.
Gerade angesichts des bestehenden Fachkräftemangels braucht die Pflege verlässliche Arbeitsbedingungen und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Eine Begrenzung der refinanzierbaren Kosten auf allgemeine Steigerungsraten wird den tatsächlichen Personal-, Energie-, Sach- und Investitionskosten der Einrichtungen nicht gerecht.
Positiv bewertet der Caritasverband grundsätzlich die geplante Einführung flexibler Leistungsbudgets. Diese können pflegebedürftigen Menschen mehr Entscheidungsfreiheit ermöglichen. Die Höhe und Berechnung der Budgets müssen jedoch transparent sein. Verdeckte Leistungskürzungen, insbesondere für Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 3, lehnt der Verband ab.
Auch die geplante pflegefachliche Begleitung bietet Chancen. Sie darf jedoch nicht dazu führen, bewährte Beratungs- und Schulungsangebote ambulanter Pflegedienste abzubauen. Bestehende Strukturen und die Erfahrung der Pflegefachkräfte vor Ort müssen verbindlich einbezogen werden.
Darüber hinaus braucht die Pflegeversicherung eine dauerhaft tragfähige Finanzierung. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Pflegeeinrichtungen verlässlich finanziell absichern.
"Eine Neuordnung der Pflegeversicherung muss die Versorgung dauerhaft stabilisieren. Kurzfristige Einsparungen und Verschiebungen zwischen Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Kommunen, Einrichtungen und Pflegebedürftigen lösen die strukturellen Probleme nicht", erklären Andrea Anderlik und Stefan Seiderer gemeinsam.
Der Caritasverband für die Diözese Passau unterstützt die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und appelliert an die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die vorgebrachten Einwände im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig zu prüfen und den Referentenentwurf grundlegend nachzubessern. Maßstab der Reform müssen die Würde, die Selbstbestimmung und der tatsächliche Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Menschen sein.