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Hilfe und Beratung

Brücke Passau

Die „Brücke Passau“ betreut straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, welche die Auflage nach § 10 JGG oder § 45 Abs. 2 JGG vom Amtsgericht bzw. der Staatsanwaltschaft Passau erhalten haben, an einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen teilzunehmen:

Mögliche Maßnahmen der "Brücke Passau"

Arbeitsauflagen (Sozialstunden)

Arbeitsauflagen stellen eine sinnvolle Alternative zum Jugendarrest dar.

Als Wiedergutmachung für eine begangene Straftat muss der/die Jugendliche Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten. Er/sie erhält hierfür kein Geld und muss die Leistungen in seiner/ihrer Freizeit erbringen. Tut er/sie dies innerhalb der vom Amtsgericht festgelegten Frist, wird das Verfahren gegen ihn/sie eingestellt. Die Brücke Passau vermittelt die Einsatzstellen, kontrolliert die Erfüllung der verhängten Weisungen und gibt Rückmeldung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft. Werden Problemlagen erkannt, greift die Brücke Passau sozialpädagogisch ein.

Sie führt Gespräche bei Schwierigkeiten mit den Eltern, Problemen in der Lehrstelle oder Schule und bietet Unterstützung bei Behördengängen an. 

Sozialer Trainingskurs

Delinquente Jugendliche, welche Defizite in ihren sozialen Kompetenzen aufweisen, bekommen im Rahmen eines Strafprozesses oftmals die Weisung vom Amtsgericht, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

Dieser Kurs wird von der Brücke Passau anhand von zwei Einzelgesprächen, sechs Gruppentrainings sowie einer erlebnispädagogischen Einheit durchgeführt. Das Ziel hierbei ist es, den Teilnehmer(n)/-innen jene Denk- und Verhaltensweisen bewusst zu machen, welche zur Straffälligkeit geführt haben, um dann geeignete Alternativen für ein Leben ohne Straffälligkeit zu erlernen und zu festigen.

Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Verfahren eingestellt. 

Schüler-Gericht (Teen-Court)

Als Alternative zu einer "herkömmlichen" Gerichtsverhandlung wird jugendlichen Ersttäter(n)/-innen mitunter die Möglichkeit eingeräumt, ihr Verfahren vor einem sogenannten Schülergericht zu verhandeln.

Drei von der Brücke Passau im Vorfeld ausgebildete Schülerrichter/-innen besprechen hier im Beisein eines/einer Sozialpädagogen/-in das begangene Delikt mit dem/der Jugendlichen. Da die Jugendrichter/-innen und der/die "Straftäter/in" derselben Altersgruppe angehören, gelingt es in diesem Setting meist sehr gut, das Unrechtbewusstsein für die begangene Tat zu wecken. Gemeinsam wird eine deliktbezogene Sanktion festgelegt und die Brücke Passau kontrolliert deren Erfüllung. Kommt der/die Jugendliche der besprochenen Sanktion vollumfänglich nach, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
 

Leseweisungen

Die Leseweisung zielt darauf ab, Erziehung zu fördern und zu sichern, indem sich Jugendliche über das Medium Buch mit sich selbst, ihrer Straftat und Aspekten wie Schuld, Verantwortung oder Konflikten auseinandersetzen.

Als Reaktionsmöglichkeit auf jugendliches Fehlverhalten kann die Auseinandersetzung mit einem Buch den Jugendlichen neue Sichtweisen oder Entwicklungsperspektiven eröffnen. 

Wir haben einen umfangreichen Katalog an Jugendliteratur. Hier sind nahezu alle jugend- und deliktrelevanten Themen abgebildet. Über die Geschichte können Anknüpfungspunkte zur eigenen Person und zum eigenen Verhalten hergestellt werden.

Die Leseweisung dient der

  • Selbstreflexion
  • Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat sowie der aktuellen Lebenssituation
  • Ausarbeitung von Lösungsstrategien
  • Förderung von Sprache und Ausdruck
  • Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und persönlichen Problemlagen

Darüber hinaus ist die Leseweisung ein Beitrag gegen die Radikalisierung der Sprache und gibt Gesprächen eine oft verlorengegangene Tiefe zurück.

Zum Ablauf: Nachdem im ersten Gespräch die aktuelle Lebenssituation sowie das begangene Delikt besprochen wurden, wird mit den Jugendlichen gemeinsam ein geeignetes Buch ausgewählt, das sie von uns zur Verfügung gestellt bekommen. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums muss das Buch gelesen werden. 

Im zweiten Gespräch folgt eine intensive Auseinandersetzung mit der Lektüre, die eine Verbindung mit der Straftat und/oder der individuellen Lebenssituation herstellen soll. Abschließend beantworten die Jugendlichen einen Fragenkatalog oder verfassen ein Resümee, welches sie schriftlich bei der Brücke Passau bis zur festgelegten Frist einreichen.

Anti-Aggressivitäts-Training® (AAT®)

Das AAT® wendet sich an jugendliche und heranwachsende Gewaltstraftäter, welche in ein (oder mehrere) Körperverletzungsdelikt(e) involviert sind. Das Training soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, auch in Stresssituationen cool zu bleiben, auf Provokationen angemessen reagieren zu können, mit den eigenen Aggressionen konstruktiv umzugehen und auf die Ausübung von Gewalt zu verzichten. Eng einher damit geht präventiver Opferschutz.

Die Teilnahme am AAT® wird in der Regel vom Amtsgericht in Form einer Auflage verhängt. Es gibt auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt, einen AAT®-Kurs freiwillig zu absolvieren, beispielsweise im Vorfeld einer ausstehenden Verhandlung wegen Körperverletzung(en). Hier wirkt ein erfolgreich durchlaufenes Training in jedem Fall strafmildernd.

Beim AAT® handelt es sich primär um ein Gruppentraining, es gibt jedoch auch die Möglichkeit eines Einzel-AAT®.

Ziel der Maßnahmen ist die Verhütung von Kriminalität sowie die Verhinderung der Rückfälligkeit delinquenter Jugendlicher.

Bei Bedarf arbeitet die "Brücke Passau" auch gut mit anderen Caritas-Beratungsstellen wie  z. B. der Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatungsstelle oder Schwangerschaftsberatung zusammen und vermittelt an diese weiter.

Sollten Sie vom Amtsgericht eine oder mehrere der oben genannten Auflagen auferlegt bekommen haben, ist es nötig, dass Sie möglichst zeitnah einen Beratungstermin bei uns vereinbaren!

Sie erreichen uns:

  • Auf dem Postweg:
    Obere Donaulände 8, 94032 Passau

  • Per E-Mail:
    marc.aubry@caritas-passau.de
    renate.ascher@caritas-passau.de
    susanne.preugschas@caritas-passau.de

  • Telefonisch:         
    0851 - 5018850 (Susanne Preugschas)
    0851 - 5018951 (Marc Aubry)
    0851 - 5018950 (Renate Ascher)

Hinweis: In der Beratungsstelle besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske.

Presseberichte

Brücke Passau

Bücher lesen statt Sozialarbeit: Kooperation mit der „Uni Passau“ zugunsten straffällig gewordener Jugendlicher

Wenn Jugendliche straffällig werden, gibt es im deutschen Rechtssystem verschiedene Wege, damit umzugehen. Einen noch relativ neuen beschreitet die Initiative „Brücke Passau“ der Caritas in Zusammenarbeit mit der Universität Passau. Mehr

Lesen kann manchmal auch eine Strafe sein

Wenn zu den Buchstaben des Gesetzes die Buchstaben der Literatur kommen. Studentinnen üben bei den „Leseweisungen“ ein besonderes Ehrenamt aus. Mehr

Brücke Passau: Zweite Chance für jugendliche Gewalttäter

Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende haben die Wahl: Gefängnis oder Anti-Aggressivitäts-Training. Mehr

Beliebtes Ehrenamt: „Schüler-Richter“

Zum dritten Mal treten in Passau SchülerrichterInnen ihren Dienst als „Schüler-Richter“ an. Sozialpädagogische Mitarbeitende des Caritasverbandes für die Diözese Passau e. V. bilden diese aus. Mehr

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Öffnungszeiten

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung: 
Montag – Freitag
07:30 – 13:00 Uhr 

Telefon: 0851-5018-952  (Sekretariat)

Telefonberatung bzw. persönliche Beratung:
Montag
09:00 – 16:00 Uhr 
Dienstag – Donnerstag
09:00 – 17:00 Uhr 

Jahresbericht 2021

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Jahresbericht 2021

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Radiobeitrag über das Schüler-Gericht

„Unser Radio“ hat im November 2021 einen kurzen Beitrag über das Schüler-Gericht Passau ausgestrahlt.

Hier kann der Beitrag nachgehört werden:

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