Arbeitsauflagen stellen eine sinnvolle Alternative zum Jugendarrest dar.
Als Wiedergutmachung für eine begangene Straftat muss der/die Jugendliche Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten. Er/sie erhält hierfür kein Geld und muss die Leistungen in seiner/ihrer Freizeit erbringen. Tut er/sie dies innerhalb der vom Amtsgericht festgelegten Frist, wird das Verfahren gegen ihn/sie eingestellt. Die Brücke Passau vermittelt die Einsatzstellen, kontrolliert die Erfüllung der verhängten Weisungen und gibt Rückmeldung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft. Werden Problemlagen erkannt, greift die Brücke Passau sozialpädagogisch ein.
Sie führt Gespräche bei Schwierigkeiten mit den Eltern, Problemen in der Lehrstelle oder Schule und bietet Unterstützung bei Behördengängen an.