Internationaler Austausch beim Passauer Schülergericht. Dr. Martina Hartl, Abteilungsleiterin der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die Fachbereichsleiterin, Erika Paul, Joanna und Eymert van Manen, die Schülerrichterin Melanie Glover, Renate Ascher und Marc Aubry von der „Brücke“.
Foto: Caritas Passau
Über die Medien war Eymert van Manen aufmerksam geworden. Die Projektleiterin Renate Ascher stellte das Prinzip der Passauer Schülergerichts vor, Melanie Glover berichtete aus Sicht einer Schüler-Richterin.
Beim Schülergericht können geständige Ersttäter zwischen 14 und 18 Jahren bei typischen Jugenddelikten, etwa wie Ladendiebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, vor drei gleichaltrigen Schülerrichtern und einer Sozialpädagogin über ihre Tat sprechen und dann eine erzieherische Maßnahme vereinbaren.
Die Staatsanwältinnen Sonja Diewald und Christina Kiesl bestätigten: Die Fälle würden gut aufbereitet und verhandelt.
Die Passauer Staatsanwältinnen Sonja Diewald (li.) und Christina Kiesl (re.) verglichen mit Joanna und Eymert van Manen das Konzept des Amsterdamer Schülergerichtes.
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Die Staatsanwaltschaft sei sehr zufrieden mit der Arbeit des Schülergerichts, zogen sie positive Bilanz. Staatanwaltschaft und "Brücke Passau" hätten innerhalb kürzester Zeit die Idee umgesetzt. Das konnte die Fachbereichsleiterin Jugend- und Familienhilfe, Erika Paul, nur unterstreichen.
Eymert van Manen war beeindruckt von der Offenheit der bayerischen Justiz für so ein innovatives Projekt. Beim Amsterdamer Schüler-Gericht (Jongerenrechtbanken Niederlanden) habe man andere Erfahrungen gemacht. Van Manen, der Kontakte zu Schüler-Gerichten in Albanien (Tirana), Belgien (Leuven) und Litauen (Vilnius) pflegt, unterstrich den europäischen Austausch.