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Pressemitteilung

Einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen

Passauer Diözesan-Caritasverband fordert Verschiebung bis zu einer allgemeinen Impfpflicht.

Erschienen am:

31.01.2022

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Passau e. V.
Steinweg 8
94032 Passau
0851 392-0
0851 392-177
0851 392-0
0851 392-177
0851 392-177
info@caritas-passau.de
www.caritas-passau.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Caritasverband für die Diözese Passau e. V. setzt sich dafür ein, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen und solange zu verschieben, bis eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird.

Um die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens zu durchbrechen, ist aus Sicht des Diözesan-Caritasverbandes Passau die Verordnung einer allgemeinen Impfpflicht der klarere und bessere Weg. Diese Maßnahme würde dafür sorgen, dass der Schutz und die reguläre Versorgung und Betreuung der vulnerablen Personengruppen gewährleistet bleibt. Eine allgemeine Impfpflicht heißt gesamtgesellschaftlich auch, mit gelebter Solidarität die Pandemie zu überwinden.

Die Caritas sieht zum einen die Verantwortung für den Schutz der vulnerablen Gruppen. Zum anderen hat sie für die Mitarbeitenden Sorge zu tragen. Denn genau die Kräfte in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind es, die derzeit mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Kräften am Limit ihrer psychischen wie physischen Belastungsgrenze die zu betreuenden Personen versorgen.

Mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann das nicht mehr gewährleistet werden. Denn selbst angesichts des unermüdlichen Bemühens um Impfungen und mit einer Impfquote von annähernd 90 Prozent und darüber muss mit Kündigungen in unseren Einrichtungen und Diensten oder Wechseln in andere Wirtschaftsbereiche gerechnet werden. Das verschärft den ohnehin brisanten Fachkräftemangel im Sozial- und Gesundheitsbereich. Das gilt natürlich auch, wenngleich vermutlich in geringerem Umfang, bei einer allgemeinen Impfpflicht.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat im Ergebnis auch benachteiligende Wirkung und stellt Arbeitgeber wie die Caritas vor Herausforderungen, die der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat: sei es in der Dienstplangestaltung, in der Organisation, wenn in Einrichtungen etwa für Menschen mit Behinderungen Bereiche, die eine Impfung zwingend vorsehen, angrenzen an Bereiche ohne Impfzwang, oder im Bereich arbeitsrechtlicher Konsequenzen mit schwer lösbaren Fragen.

Gleichzeitig müssen sich unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten durch eine allgemeine Impfpflicht geschützt wissen. Für den Umgang mit nicht geimpften Beschäftigten - deren persönliche Entscheidung zu respektieren ist, aber mit dem höchstmöglichen Schutz für alle abgewogen werden muss - bedarf es auch einer Zeit für die Umsetzung, sowohl für die Träger, die Beschäftigten sowie die Gesundheitsämter. Selbst wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommen sollte zwischen der Meldung ungeimpfter Mitarbeitender und dem folgenden Betretungsverbot durch die Gesundheitsämter wäre dies ein Zustand, der für die Einrichtungen wie die zu betreuenden Personen auf Dauer nicht getragen werden kann. Zudem müssen die Bewertungen der Gesundheitsämter eindeutig und vergleichbar nachvollziehbar sein.

Um in dieser durch die Omikron-Variante ohnehin angespannten Zeit nicht weiterhin für Verunsicherung zu sorgen, appellieren wir an die politisch Verantwortlichen, die Position der Caritas zu berücksichtigen und sich mit Blick auf mögliche weitere Varianten für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung einzusetzen. Auf die tägliche und praktische Unterstützung der Schwachen und Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft durch alle kommt es an.

Für den Caritasverband für die Diözese Passau e. V.

Diakon Konrad Niederländer
Bischöflich Beauftragter
Vorstand

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