Die Beschäftigten der Caritas, also im kirchlichen Dienst, werden im Mittel besser entlohnt als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen. "Das macht die Caritas zu einer attraktiven Arbeitgeberin im Sozial- und Gesundheitswesen", so der Caritas-Personalchef, Thomas Furthmeier.
Allein vergangenen März erhöhten sich die Vergütungen nach der letzten Tarifrunde um 200 Euro und in der Folge um weitere 5,5 Prozent. Insgesamt konnten sich die Beschäftigten der Caritas also über dauerhafte Lohnsteigerungen zwischen rund acht und knapp 17 Prozent freuen. Hinzu kommt der zweite Teil der Inflationsausgleichsprämie Mitte des Jahres von bis zu 1.500 Euro.
Thomas Furthmeier: "Nach deutlichen Reallohnerhöhungen in der letzten Dekade kam es zwischen 2020 und 2023 angesichts der Krisenlagen und deren volkswirtschaftlichen Effekten zu einer gegenläufigen Bewegung". Nun könne man in dieser Hinsicht" angesichts der Entgelterhöhungen erfreulicherweise vorsichtig optimistisch von einer Entspannung sprechen" (Abbildung). Darüber dürfe man sich mit den Mitarbeiter:innen auch freuen.
Der Abteilungsleiter Personal im Passauer Diözesan-Caritasverband ergänzt: "Zudem profitieren die kirchlich Beschäftigten von tariflich vereinbarten Sonderzahlungen, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (ZVK in Bayern) und sozialen Zusatzleistungen". Im Rahmen des sogenannten "Dritten Wegs" werde insbesondere eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasse.
Gute Ergebnisse im "Dritten Weg"
Der "Dritte Weg" setzt auf das partnerschaftliche und kooperative Miteinander von Mitarbeitenden und Dienstgebern; sichtbar in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen inklusive fest verankerten Vermittlungsverfahren. Die Kommissionen sorgen dafür, die unterschiedlichen Interessen zum Konsens zu führen und fair auszugleichen. Das zeugt von einer gelebten Dienstgemeinschaft im Rahmen der Festlegung von Arbeitsbedingungen, darin haben Streik und Aussperrung keinen Platz. Insgesamt werden 900.000 Menschen im Bereich der katholischen Kirche im "Dritten Weg" beschäftigt.
Anders als in säkularen Betrieben gibt es in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen. Deren Rechte sind auf vergleichbarem Niveau wie die Befugnisse von Betriebs- oder Personalräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise den Personalvertretungsgesetzen.
Quellen:
Kirchliches Arbeitsrecht bei der Caritas - DGS (caritas-dienstgeber.de)