Bei der Caritas wollen Mitarbeitervertretung (MAV) und Vorstand an einem Strang ziehen. Die neue MAV mit ihren Vorsitzenden Stephan Seiler und als Stellvertreterin Melanie Graf haben sich am Mittwoch, 21. Oktober, mit den beiden Vorständen des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V., Diakon Konrad Niederländer und Michael Endres getroffen.
Nach den Neuwahlen und der konstituierenden MAV-Sitzung bestätigten die neue MAV-Spitze sowie der Bischöflich Beauftragte Niederländer und Caritasdirektor Endres, dass Dienstgeber und Mitarbeitende partnerschaftlich und kooperativ umgehen wollen.
Die weiteren MAV-Mitglieder sind Lisa Neukirchinger (Schriftführerin), Stephan Weikelsdorfer, Adrian Haydn, Irene Kriegl, Christina Zieglmeier, Natalie Preis und Monika Schätzl. Als Ersatzmitglieder stehen Agnes Stefenelli und Susanne Preugschas zur Verfügung. Sie vertreten rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Passauer Caritas-Zentrale am Steinweg mit den angeschlossenen Diensten in den Standorten im Konradinum, der Ostuzzi-Str. sowie im Bayerischen Löwen.
Gemeinsam für die Caritas und Corona bedingt mit Abstand. (1. Reihe, v.l.) Die beiden Vorstände, Caritasdirektor Michael Endres und Bischöflich Beauftragter Diakon Konrad Niederländer mit dem MAV-Vorsitzenden Stephan Seiler; (2. Reihe, v.l.) Monika Schätzl, Lisa Neukirchinger (Schriftführerin) und Melanie Graf (stv. Vorsitzende), (3. Reihe, v.l.) Stephan Weikelsdorfer, Adrian Haydn, Natalie Preis, Christina Zieglmeier und Irene Kriegl.Caritasverband Passau
Kirchliche Arbeitgeber wie die Caritas gehen von den Grundsätzen des sogenannten "Dritten Weges" aus. Dieser bezeichnet die besondere Form der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeitende und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten. Hintergrund ist das christliche Selbstverständnis der Caritas, sich für Menschen in Not einzusetzen. Diesen Auftrag erfüllen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber, wenn sie sich gemeinsam dafür verantwortlich fühlen und partnerschaftlich miteinander umgehen. Deshalb passen Arbeitskämpfe mit Aussperrungen und Streiks (Zweiter Weg) ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung (Erster Weg). Interessengegensätze zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern werden anderweitig ausgeglichen.
Die MAV übernimmt damit auch hohe Verantwortung um den kirchlichen Sendungsauftrag gemeinsam zu verwirklichen und trägt maßgeblich dazu bei, Dienste und Einrichtungen weiterzuentwickeln. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretungen sind in diesem Rahmen vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
Der Dritte Weg geht von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen und kooperativen Miteinanders von Mitarbeitern und Dienstgebern, einer gleichberechtigten und gleichgewichtigen Vertretung jeder Seite im Sinne einer Parität, einer fairen und verantwortlichen Konfliktlösung ohne Arbeitskampf und des im kirchlichen Recht verankerten Prinzips der Lohngerechtigkeit aus.