Bei der Caritas stehen im Herbst die Wahlen der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) und somit auch der Regionalkommission (RK) Bayern. Dort wird das kirchliche Arbeitsvertragsrecht für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas geregelt. Die Wahlen finden bis spätestens 30. Oktober statt. Die neue Amtsperiode bis 2024 beginnt am 1. Januar 2021.
In der Diözese Passau haben die Dienstnehmer und Dienstgeber ihren jeweiligen Wahlvorstand bzw. Wahlausschuss bestimmt. Den Wahlausschuss der Dienstnehmerseite bilden: Thorsten Wagner (Vorsitzender G-MAV des DiCV und Vorstandsmitglied der DiAG-B), Werner Haider (DiAG-B), Tobias Bassl (DiAG-B). Die Wahlvorstände der Dienstgeberseite sind: Miriam Biber (Justiziarin DiCV), Ingrid Aldozo-Entholzner (Abteilungsleitung Gemeindecaritas und Grundsatzfragen DiCV), Astrid Schieb (Teamleitung Personalbetreuung DiCV).
Die beiden Seiten rufen nun ihre Mitglieder zur Wahl auf. Dazu zählen alle Träger von sozialen Einrichtungen in der Diözese Passau, die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes anwenden. Die Vorstände des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. danken dem Wahlvorstand und Wahlausschuss jetzt schon für ihr Engagement und wünschen eine erfolgreiche Wahl; ebenso Thomas Furthmeier, Abteilungsleiter Personal, der als fester und bestimmter Dienstgeber-Vertreter in der RK Bayern für die Diözese Passau fungiert.
Im kurzen Überblick:
Arbeitsrechtliche Kommission (AK)
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen, darunter Bayern. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeber-Seite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden.
Die Dienstnehmer-Seite hat über die Diözesane Arbeitsgemeinschaft (DIAG-B) der Mitarbeitervertretungen den Wahlausschuss gebildet. Nun gehen Wahlunterlagen und Wählerliste an die wahlberechtigten Mitarbeitervertretungen. Der Wahlausschuss erstellt auch die Liste der Kandidaten/innen für die Wahl des jeweiligen Vertreters/der jeweiligen Vertreterin in der Bundeskommission und der zuständigen Regionalkommission und verschickt diese spätestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung an die wahlberechtigten Mitarbeitervertretungen.
Auch die Dienstgeber-Seite wählt eine/n Vertreter/in für die Regionalkommission der AK. Der Vorbereitungsausschuss für die Dienstgeberseite erstellt eine Liste der Rechtsträger, die mit ihren Einrichtungen Mitglied im jeweiligen Diözesan-Caritasverband sind. Dann folgen die Wahlbenachrichtigungen. Parallel dazu sollen die Rechtsträger Wahlvorschläge für die Wahlversammlung unterbreiten. In die Wahlversammlungen können die wahlberechtigten Rechtsträger jeweils einen Vertreter entsenden.
Im Anschluss dieser Meldung finden Sie die detaillierten Wahlaufrufe der Dienstgeber- und Dienstnehmer-Seite.