Ankommen in Deutschland/Passau
Zugang zu Sozialleistungen (AsylbLG und ALG II)
Nach wie vor besteht keine Möglichkeit des Umtausches der ukrainischen und russischen Währung.
- Personen, die bereits eine Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis vom Ausländeramt erhalten haben, können ab dem 01.06.2022 beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf ALG II oder, wenn sie nicht voll erwerbsfähig sind, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Die notwendigen Formulare erhalten sie bei den zuständigen Jobcentern.
- Personen, die noch auf ihre Registrierung warten und keine Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis haben, erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Antragstellung beim zuständigen Sozialamt möglich. Nach Registrierung und Erhalt der Fiktionsbescheinigung ist ein Wechsel ins Jobcenter/Sozialamt vorgesehen. Bitte das zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt kontaktieren und nach Antragsformularen fragen.
- Flüchtlinge aus der Ukraine, denen zwischen 24.02.2022 und 31.05.2022 eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt wurde, sind ab dem 01.06.2022 nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Eltern oder auch deren Kinder können in Deutschland Kindergeld beantragen. Seit 01.06.2022 müssen die Eltern hierfür nicht mehr erwerbstätig sein. Kindergeld wird für Kinder von bis zu 25 Jahren ausgezahlt.
- Mehr Informationen finden Sie hier.
Zuständige Jobcenter
Stadt Passau: Jobcenter Passau-Stadt, Innstr. 30, 94032 Passau
Landkreis Passau: Jobcenter Passau-Land, Dr.-Hans-Kapfingerstr. 14c, 94032 Passau
Zuständige Sozialämter
Stadt Passau: Ausländeramt Passau, Rathausplatz 1, 94032 Passau
Landkreis Passau: Landratsamt Passau, Sozialamt, Passauerstr. 39, 94121 Salzweg
Betroffene sollen sich bei den Kommunen anmelden und einen Termin beim Sozialamt des Landratsamtes vereinbaren, z.B. per E-Mail (sg33-AsylbLG@landkreis-passau.de)
Gesundheitsversorgung
Solange die Registrierung nicht abgeschlossen ist bzw. Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden, können Notfälle ((Kinder-)Krankenhaus etc.) als Notfallbehandlung kostenlos durchgeführt und im Anschluss mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet werden.
Wer AsylbLG erhält, bekommt einen Krankenschein. Mit diesem können die darauf vermerkten Ärzte besucht werden. Nötige Fachärzte müssen mit einer Überweisung des Hausarztes beim Sozialamt beantragt werden. Dringende Arztbesuche telefonisch mit dem zuständigen Sozialamt abklären. Ggf. ist eine schnellere Ausstellung eines Krankenscheins möglich.
Mit Erhalt der Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis und Wechsel zum Jobcenter bzw. Sozialamt werden die geflüchteten Personen "normal" bei einer von ihnen gewählten Krankenkasse vom Jobcenter/Sozialamt angemeldet und erhalten eine Versichertenkarte. Ein Krankenschein ist hier nicht mehr notwendig. Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland auf Ukrainisch und Russisch sind zu finden unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Aus der Ukraine Geflüchtete, die nicht hilfebedürftig sind, da sie z. B. weiterhin von Deutschland aus arbeiten und somit Einkommen haben oder über finanzielle Reserven verfügen, haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen gibt es eine Bundeskontaktstelle, die telefonisch unter 030/85404789 oder im Internet unter https://drk-wohlfahrt.de/bundeskontaktstelle/ zu erreichen ist.
Erstausstattung
Beantragung bei zuständigen Sozialämtern (für AsylbLG) oder Jobcentern (für ALG II) notwendig.
Kleiderausgabestellen
für Erwachsene
Kleiderkammer der Caritas im Konradinum, Obere Donaulände 8, 94032 Passau (Zugang über Bahnhofstraße)
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 11 bis 16 Uhr
Tel: 0851 - 5018-109
für Kinder
Kinderschutzbund Passau
Bräuhausplatz 11, 94034 Passau
Tel: 0851-2559
Registrierung
und erkennungsdienstliche Behandlung kann erfolgen bei Ankerzentrum, Landratsämtern bzw. Ausländerbehörden
Eine Registrierung in Stadt und Landkreis Passau ist derzeit nicht möglich, da die Aufnahmequote bereits erreicht ist. Neuankommende Personen in Stadt und Landkreis Passau sollen sich nach Deggendorf an das ANKER Zentrum wenden, dort werden sie weiter verteilt, Ausnahme: Familienangehörige sind bereits in Stadt und Landkreis Passau untergebracht, dann bitte an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Teilweise ist die Registrierung und Antragstellungen auch per E-Mail möglich. Nachweis über Registrierung soll ausgedruckt oder abgespeichert werden. In der E-Mail bzw. am Termin werden Ihnen die notwendigen Formulare etc. zur Verfügung gestellt.
Kontaktdaten der Ausländerbehörden bzw. AnKER-Zentrum
Ausländeramt Stadt Passau
Rathaus Altes Zollamt
Rathausplatz 1
94032 Passau
Telefon: 0851/396-548 (neu); -564, -153 (alt)
E-Mail: auslaenderamt@passau.de
Es sollen an ala-ukraine@passau.de die Personalien der Angehörigen sowie Kopien der Personaldokumente per Mail geschickt werden. Sollten keine finanziellen Mittel vorhanden sein, um den Alltag zu bestreiten, dies ebenfalls in dieser E-Mail mitteilen. Als Antwort wird ein Einreiseformular verschickt, welches von Ihnen ausgefüllt und zurückgeschickt werden soll.
Anschließend bekommen Sie nach und nach Termine zur Registrierung. Im Anhang befindet sich ein Antrag auf AsylbLG, welcher umgehend ausgefüllt und bereits vor dem Termin an das Ausländeramt versendet werden soll. Weitere Informationen
Landratsamt Passau
Ausländeramt Domplatz 11
94032 Passau
Tel.:0851397-1
E-Mail: auslaenderamt@landkreis-passau.de
Es reicht zunächst eine E-Mail mit der Wohnadresse, einer Kontakt-Telefonnummer oder E-Mail- Adresse und einer Passkopie (Foto/Scan) an auslaenderamt@landkreis-passau.de aus.
ZAB (Ankerzentrum)
Stadtfeldstr. 11
94469 Deggendorf Bayern
Telefon: 0911/943-84904
Personen, die keine private Unterbringungsmöglichkeit haben, sollen sich, laut Auskunft des Landratsamtes Passau, im Ankerzentrum registrieren lassen. Sie können, entsprechend der Auskunft des Ankerzentrums, ohne Termin beim Ankerzentrum aufschlagen, werden dann Übergangsweise dort für einige Tage untergebracht, solange Kapazitäten vorhanden sind. Im Anschluss werden sie weiterverteilt.
Notunterkünfte
Stadt Passau: aktuelle Notunterkunft siehe Homepage: https://www.passau.de/Rathaus-Politik/ThemaFluechtlingshilfe-Ukraine.aspx
Landkreis Passau: Weitervermittlung ins Ankerzentrum Deggendorf
Aufenthalt entsprechend der Massenzustrom-Richtlinie (nach § 24 AufenthG)
Eine Übersicht der Richtlinie mit Erläuterungen finden Sie seitlich unter Downloads.
Asylantrag
Eine Antragstellung ist möglich, soll gründlich überlegt und der Einzelfall geprüft werden, dazu ist eine Beratung sinnvoll. Die/der AsylantragstellerIn muss sich unverzüglich zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung begeben, auch wenn bereits enge Familienangehörige im Bundesgebiet leben. Eine spätere Rückverteilung/Gestattung der privaten Wohnsitznahme am ersten Wohnort ist u.U. möglich
Schulpflicht
Die allgemeine Schulpflicht gilt im Prinzip von Anfang an: spätestens nach erfolgter Registrierung und der Anmeldung in einer Gemeinde im Landkreis bzw. in der Stadt Passau (z. B. bei Gemeinde/Stadt erfragen, welche Schule besucht werden soll).
Möglicherweise sind bereits an der Schule Willkommensklassen installiert, die aktuellen Willkommensklassen können beim Schulamt angefragt werden.
Coronaschutzimpfungen und Coronatestungen
Impfungen gegen Corona sind auch mit einem Krankenschein möglich (beim Hausarzt, mobile Impfstationen etc.). Die kostenlosen Bürgertestungen liefen zum 30.06.2022 aus, jetzt nur noch bei Ausnahmen kostenlos, ansonsten 3€ für eine Testung fällig.
Wer Symptome hat, sollte sich bei einer Ärztin oder einem Arzt testen lassen. Die Kosten übernehmen nach wie vor die Krankenkassen.
Haustiere
Es kommt immer wieder vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine ihre Haustiere mitbringen. Dies ist möglich, jedoch müssen eine Reihe von Vorschriften beachtet werden (siehe dazu "Merkblatt Haustiere Ukraine" auf Deutsch und Ukrainisch).
Harald Thomé
- Zusammenstellung der sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
- BMI Hinweise zur Umsetzung des §24 AufenthG
- UKRAINE-AUFENTHALTS-ÜBERGANGSVERORDNUNG bei der GGUA
- Bildwörterbuch als Verständigungshilfen für Geflüchtete und Hilfsorganisationen
- Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine - FAQs veröffentlicht
- Infos zur Massenzustrom-Richtlinie" erfolgt - Aktualisierung vom 09.03.2022
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine
- Zum Anspruch von Flüchtlingen auf psychotherapeutische Behandlung im AsylbLG