Ankommen in Deutschland/Passau
Schulpflicht
- allgemeine Schulpflicht gilt im Prinzip von Anfang an: spätestens nach erfolgter Registrierung und der Anmeldung in einer Gemeinde im Landkreis bzw. in der Stadt Passau (z.B. bei Gemeinde/Stadt erfragen welche Schule besucht werden soll)
- Problem: die meisten ukrainischen Kinder sind nicht gegen Masern geimpft und dürfen deshalb nicht in die Klassen
- es sei angedacht extra Gruppen mit ungeimpften Kindern zu bilden
- wie die Schulen im Einzelne darauf vorbereitet sind ist aktuell noch unklar
Coronaschutzimpfungen und Testungen
- nach d. Registrierung sollen kostenlose Bürgertests - auch ohne Vorliegen einer Krankenversichertenkarte - möglich sein
Öffentliche Verkehrsmittel & Parken
- ähnlich wie bei der Deutschen Bahn ("helpukraine-Ticket") gilt seit dem 10.03.2022 nun auch eine kostenlose Beförderung im RBO-Bereich d. VLP Verkehrsgesellschaft für den Landkreis Passau und den Stadtbussen der Stadtwerke Passau
- es muss lediglich ein Nachweis erfolgen durch einen ukrainischen Pass oder Personalausweis oder dem Null-Euro-Ticket der Deutschen Bahn
- Kostenlose Parkmöglichkeiten für Kfz mit ukrainischen Kennzeichen unter der Schanzlbrücke in Passau
Kostenlose Sim-Karten
- Ab sofort sollen Sim-Karten von der deutschen Telekom kostenlos mit denen ukrainische Staatsbürger kostenlos in die Ukraine telefonieren können. Mehr Informationen
Haustiere
- Es kommt immer wieder vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine ihre Haustiere mitbringen. Dies ist möglich, jedoch müssen eine Reihe von Vorschriften beachtet werden (siehe dazu "Merkblatt Haustiere Ukraine" auf Deutsch und Ukrainisch).
Finanzielle Situation (AsylbLG) und Versorgung bei Krankheit
- es ist nicht mehr möglich russische oder ukrainische Währung in Euro einzutauschen, weil der Handel mit diesen beiden Währungen ausgesetzt wurde
- Personen, die im Landkreis bleiben
- Betroffene sollen sich bei den Kommunen anmelden und einen Termin beim Sozialamt des Landratsamtes, z.B. per E-Mail (sg33-AsylbLG@landkreis-passau.de), ausmachen um einen Termin zur Auszahlung des Geldes vereinbaren (3-G-Regel)
oder - Nach der Wohnsitzanmeldung - beim Ausländeramt über auslaenderamt@landkreis-passau.de Terminanfrage für Registrierung
- Meldezettel + Nachweis über die Terminanfrage bei der Ausländerbehörde (Ausdruck der abgeschickten Email reicht) kann man beim Sozialamt direkt per Fax oder Email um einen Termin zur Geldauszahlung vereinbaren
- es gibt innerhalb weniger Tage Geld; Leistungen bekommen dann sofort beim Termin in bar ausbezahlt
- Auf keinen Fall sollen die Leute ohne Terminvereinbarung erscheinen und die 3-G-Regelung ist beachten
Kontaktdaten
Telefon: 0851/397-526
Fax: 0851/397-90595
E-Mail: sg33-asylblg@landkreis-passau.de - Das Sozialamt plant den Antrag auf AsylbLG auf Ukrainisch raus zu geben
- Betroffene sollen sich bei den Kommunen anmelden und einen Termin beim Sozialamt des Landratsamtes, z.B. per E-Mail (sg33-AsylbLG@landkreis-passau.de), ausmachen um einen Termin zur Auszahlung des Geldes vereinbaren (3-G-Regel)
- Personen, die in der Stadt Passau bleiben
- zwei neue Notfallnummern zur bislang bekannte Nummer 0851-396-769
- Neu: 0851-396-280 und 396-445.
- Informationen der Stadt Passau: https://www.passau.de/Rathaus-Politik/ThemaFluechtlingshilfe-Ukraine.aspx
- Alternativ zu den Telefonnummern: Hinweis auf finanzielle Notsituation geben, wenn sich die Betroffenen unter ala-ukraine@passau.de melden, um das Einreiseformular zu erhalten.
- Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes müssen die Flüchtlinge erst registriert werden und bekommen dann einen Termin zur Auszahlung der Leistungen. Diese Auszahlung wird sich dann 1 - 2 Wochen hinziehen.
- Dringende Arztbesuche sollten als Notfallbehandlungen laufen, da diese dann mit dem Ausländeramt verrechnet werden können. Nach einer erfolgreichen Registrierung läuft es wie mit den normalen Asylbewerbern.
- Sollte vor Abschluss der Registrierung ein dringender Arzttermin, z.B. bei einem Facharzt anstehen, bitte mit dem Ausländeramt kurzschließen. Die neue Hotline (0851-396-548) sollte immer besetzt sein.
- Notunterbringung: Dreifachturnhalle Passau (Neuburger Str. 96d, 94032 Passau) ist rund um die Uhr besetzt und die Flüchtlinge werden mit Essen und ärztlicher Hilfe versorgt
- Informationsblatt für den Aufenthalt in Passau (auf Deutsch/Ukrainisch/Russisch)
- zwei neue Notfallnummern zur bislang bekannte Nummer 0851-396-769
- https://www.passau.de/Dox.aspx?docid=535edabb-201f-42b5-afbe-41bef036ccb9
- https://www.passau.de/Dox.aspx?docid=0d980456-b133-484a-a8d7-3d83a082c389
- https://www.passau.de/Dox.aspx?docid=5c65a2d7-affc-4844-935e-6e6bc8f00e82
Das Ausländeramt steht für Fragen unter der Telefonnummer 396-548 zur Verfügung.
- AsylbLG-Berechtigte erhalten einen sogenannten Krankenbehandlungsschein (ähnlich wie eine Krankenversichertenkarte), der zur medizinischen Behandlung dient
- Dringende Arztbesuche sollten als Notfallbehandlungen laufen, da diese dann mit dem Ausländeramt (Passau Stadt) oder Sozialamt (Landkreis Passau: für dringende Fälle kann ein Blanko-Krankenschein innerhalb einer halben Stunde an die jeweilige Arztpraxis gesendet werden) verrechnet werden können. Nach einer erfolgreichen Registrierung läuft es wie mit den normalen Asylbewerbern.
- Sollte vor Abschluss der Registrierung ein dringender Arzttermin z.B. bei einem Facharzt anstehen, bitte kurz mit dem Ausländeramt kurzschließen. Die neue Hotline unter der neuen Hotline 0851-396-548. Diese sollte immer besetzt sein.
- Formulare zur Leistungsbeantragung finden Sie in der rechten Spalte
- Für Durchreisenden im Moment noch keine Lösung bekannt
Erstausstattung
- muss erst bei der entsprechenden Behörde beantragt werden, wie bei allen anderen Sozialleistungen auch, hier aber im Rahmen des AsylbLG
- zuständig für Personen, die in Passau Stadt leben (Ausländeramt Passau Stadt)
- zuständig für Personen, die im Landkreis Passau leben (Landratsamt Passau, Sozialamt)
Kleiderausgabestellen
- für Erwachsene
Kleiderkammer der Caritas im Konradinum, Obere Donaulände 8, 94032 Passau (Zugang über Bahnhofstraße)
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 11 bis 16 Uhr
Telefon: 0851 - 5018-109 - für Kinder
Kinderschutzbund Passau
Bräuhausplatz 11, 94034 Passau
0851-2559 - für Erwachsene und Kinder
Ehret Gebäude der Universität Passau, zwischen der Innstraße 41 und 43 (94032 Passau)
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 15 bis 19 Uhr, Sonntag 15 bis 18 Uhr
E-Mail: clothes.for.refugees@gmail.com
Caritas Passau, Ansprechperson Ukraine-Hilfe
- Götz Mario (Mitglied im Krisenstab des DiCV)
Tel.: 0851 392-155
Mobil: 0151 21041177
E-Mail: mario.goetz@caritas-passau.de
Ukraine-Hotline Bayern
Die Hotline soll erste Anlaufstelle sein für ukrainische Flüchtlinge, Familien und Verwandte von Ukrainerinnen und Ukrainern in Bayern und anderen Engagierten, die selbst helfen und helfen möchten. Es wird hier aber keine Beratung über aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten angeboten.
Dort bekommen sie etwa Informationen über die richtigen Ansprechpartner und Institutionen in Bayern, z.B.
- wenn sie Kontakt zu Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
- sie Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
- sie nahestehenden Personen vor Ort in der Ukraine oder den Nachbarstaaten helfen möchten oder
- sie vor Ort in Bayern Unterstützung leisten möchten (bspw. beim Erstkontakt mit Flüchtlingen, Dolmetschen, Bereitstellung von Wohnraum, etc.).
Die Ukraine-Hotline Bayern ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr zu erreichen:
Telefon: +49-89/54497199
E-Mail: kontakt@ukraine-hotline-bayern.de
DRK-Suchdienst-International
kann für die Suche nach vermissten Familienangehörigen in Anspruch genommen werden:
Telefon: 089/ 680 77 3 - 111 (Deutsch und Englisch, Ukrainisch nicht)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 - 16.30 Uhr
E-Mail: tracing@drk-suchdienst.de
Einreise
- kostenlos mit Ticket "helpukraine": Ticket "helpukraine" sichert Geflüchteten kostenfreie Fahrt zu jedem deutschen Bahnhof (deutschebahn.com)
- für 90 Tage visumfrei in die EU bzw. Schengen-Gebiet, d.h. auch nach Deutschland, möglich mit biometrischem Pass als Besucher
- Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis soll unbürokratisch um weitere 90 Tage verlängert werden können
- fehlender biometrischer Reisepass von ukrainischen Staatsangehörigen
- Bundesministerium des Innern plant Einreise zu ermöglichen
Registrierung
und erkennungsdienstliche Behandlung) kann erfolgen bei Ankerzentrum, Landratsämtern bzw. Ausländerbehörden
- Ausweispapiere werden lediglich dokumentiert, nicht einbehalten
- Bei Ankunft am Bahnhof Passau erfolgt die Registrierung i.d.R. über die Bundespolizei
- zumindest teilweise Registrierung und Antragstellungen auch per E-Mail möglich
- E-Mail über die Registration am besten ausdrucken und als Nachweis, z.B. wegen Krankenversicherung mit sich führen oder eine Auslandskrankenversicherung, z.B. beim ADAC abschließen (z.B. wenn lediglich ein sog. Besucheraufenthalt angedacht ist)
- Registrierung (bei Ausländerbehörden, wenn private Unterbringungsmöglichkeit oder Ankerzentren, wenn keine private Unterbringungsmöglichkeit)
Kontaktdaten der Ausländerbehörden bzw. AnKER-Zentrum
Stadt Passau
Rathaus Altes Zollamt
Rathausplatz 1
94032 Passau
Telefon: 0851/396-548 (neu); -564, -153 (alt)
E-Mail: auslaenderamt@passau.de
Personen mit fester Wohnung in Passau Stadt, die nicht auf Durchreise sind, sollen sich an ala-ukraine@passau.de wenden (Personalien der ukrainischen Staatsangehörigen, sowie Kopien der Reisepässe mitsenden). Sie erhalten dann ein Einreiseformular zum Ausfüllen (bzw. ist Einreiseformular auch im Anhang der E-Mail dieses Infobriefes zu finden.).
Anschließend bekommen sie nach und nach Termine zur Registrierung um dann auch AsylbLG bei der Stadt Passau beantragen zu können. Weitere Informationen
- Anmeldung bei den jeweils für das Gebiet zuständigen Einwohnermeldeämtern
- Bei Registrierung wird ein Ankunftsnachweis ausgestellt. Dieses Papier ist dann bei der jeweiligen Behörde vorzulegen, damit Sozialleistungen nach AsylbLG bezogen werden.
Landratsamt Passau
Ausländeramt Domplatz 11
94032 Passau
Tel.:0851397-1
E-Mail:auslaenderamt@landkreis-passau.de
Sofern Personen bereits eine private Unterbringungsmöglichkeit im Landkreis haben, reicht zunächst eine E-Mail mit der Wohnadresse, einer Kontakt-Telefonnummer oder E-Mail- Adresse und einer Passkopie (Foto/Scan) an auslaenderamt@landkreis-passau.de aus.
ZAB (Ankerzentrum)
Stadtfeldstr. 11
94469 Deggendorf Bayern
Telefon: 0911/943-84904
Personen, die eine private Unterbringungsmöglichkeit haben (z.B. bei Verwandten/ Bekannten), können sich auch im Ankerzentrum (Durchwahl -105 und -154) wegen der Registrierung melden. Sie erhalten dazu Termine. Sofern es möglich ist sollen sie sich aber bei den jeweils zuständigen Ausländerbehörden registrieren. Dadurch erhofft man sich eine Entlastung des Ankerzentrums.
Personen, die keine private Unterbringungsmöglichkeit haben, sollen sich, laut Auskunft des Landratsamtes Passau, im Ankerzentrum registrieren lassen. Sie können, entsprechend der Auskunft des Ankerzentrums, ohne Termin beim Ankerzentrum aufschlagen, werden dann Übergangsweise dort für einige Tage untergebracht, solange Kapazitäten vorhanden sind und sollen dann in dezentralen Unterkünften, gemeinsam mit anderen Ukrainern, untergebracht werden.
Nach der Registrierung
- Anmeldung bei den jeweils für das Gebiet zuständigen Einwohnermeldeämtern
- Bei Registrierung wird ein Ankunftsnachweis ausgestellt. Dieses Papier ist dann bei der jeweiligen Behörde vorzulegen, damit Sozialleistungen nach AsylbLG bezogen werden.
Landkreis Passau
Landratsamt
Soziales und Senioren
PassauerStr.39
94121 Salzweg
0851397-526 (vorm.) und 0851397-1 (nachm.)
E-Mail: sg33-asylblg@landkreis-passau.de (auch Antragstellung möglich)
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr bis 12:00Uhr
Mo.: 13:00 Uhr bis 16:00Uhr
Mittw.:13:00Uhr bis17.00Uhr
- vereinfachte Antragsformulare liegen bei den Gemeinde aus
- Formular sollte in den nächsten Tagen auch auf Ukrainisch ausgegeben werden
- Antragstellung auf Sozialleistungen kann direkt vor Ort in den Rathäusern erfolgen oder über das Einsenden der Formulare
- in dringenden Fällen (finanzielle Not/gesundheitliche Probleme) beim Sachgebiet (Soziales und Senioren) melden; es heißt sollen einfache Lösungen angeboten werden
- mit ukrainischen Reisepass möglich Bankkonto (z.B. bei Sparkasse) zu eröffnen
- mit Terminvereinbarung bar Auszahlung möglich (3-G-Regel)
- Leistungen können übergangsweise auch Bankkonto von Verwandten/Freunden überwiesen werden
Unterbringung
- Bei der Registrierung findet eine Befragung zur Unterbringung statt
- Aktuell wird nach dezentralen Unterkünften Ausschau gehalten (Regierungsbezirk Niederbayern)
Notunterkünfte
- Stadt Passau (Dreifachturnhalle, Dr.-Emil-Brichta-Straße 11 94036 Passau)
- Landkreis Passau (Niederbayernhalle Ruhstorf, Badstraße 5, 94099 Ruhstorf an der Rott)
- beide dauerhaft geöffnet
- Aufenthalt in Privatwohnungen bei Freunden/Bekannten/Verwandten möglich
Aufenthalt als Besucher - ohne Registrierung
- wenn Unterkunft, Essen gestellt und keine öffentlichen Leistungen beansprucht werden, wird damit wie mit einem klassischen Besucheraufenthalt umgegangen (Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage und Möglichkeit um weitere 90 Tage zu verlängern)
- eigene finanzielle Mittel sind dafür aufzuwenden auch für Krankenversicherung, i.d.R. kein Leistungsanspruch auf SGB XII und AsylbLG
- in diesen Fällen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, z.B. beim ADAC empfehlenswert
Aufenthalt entsprechend der Massenzustrom-Richtlinie (nach § 24 AufenthG)
- für ukrainische Staatsbürger (müssen vor 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben bzw. nach dem 24.02.2022 Schutz in Deutschland gesucht haben.
- Einreise visumsfrei mit biometrischen Reisepass für 90 Tage als Besucher in den Schengen-Raum, damit auch nach Deutschland, möglich
- für Personen aus Drittstaaten und deren Familienangehörige, die in der Ukraine mit Aufenthaltsrecht bzw. einem Schutzstatus (internationalen Schutzstatus) gelebt haben und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können (müssen vor 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben bzw. nach dem 24.02.2022 Schutz gesucht haben)
- Aufenthaltserlaubnis zunächst für 1 Jahr (kann dreimal verlängert werden)
- Selbstständige Tätigkeit erlaubt/ für unselbstständige Arbeit muss Antrag für die jeweils in Aussicht stehende Stelle bei dem für die Gegend zuständigen Ausländeramt gestellt werden. (Erlaubnis dürfte aber wahrscheinlich unproblematisch sein).
- Aufenthalt soll bei Freunden / Bekannten / Verwandten möglich sein
- für Personen mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in der Ukraine bekommen entweder Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie oder einen entsprechenden Status. Deutschland aktuell diesbezüglich noch keine Entscheidung bekannt - Evakuierungsflüge in deren Heimatländer
- Schutzberechtigte Personen erhalten einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr, der verlängert und dann maximal 3 Jahre gültig ist.
- Sog. Massenstrom-Richtlinie als weiteres Schutzinstrument neben dem Asylverfahren
- Kann in privater Unterkunft leben
- Registrierung dennoch nötig
- Asylantrag kann parallel dazu gestellt werden, aber momentan nicht empfehlenswert, auch weil das Verfahren solange ruht, solange der Schutzstatus zugesprochen wird
- finanzielle Situation: AsylbLG-Leistungen (Zuständigkeit liegt bei Kommunen und Sozialämtern)
- es ergeben sich Ansprüche u. a. auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und sonstige Leistungen.
- Nach 18 Monaten voller Zugang zu Leistungen der Krankenkassen
- Kindergeld und andere Familienleistungen werden gewährt, solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder Arbeitslosengeld 1 bezogen wird bzw. nach 15-monatigem Aufenthalt
- Erst sind vorrangig Eigenmittel, bis auf einen kleinen Betrag, aufzubrauchen
Personen, die vor dem 24.02.2022 eingereist sind in die Union und diejenigen aus Drittstaaten, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können
- Es kann ein temporärer Schutz zugesprochen werden. (In Deutschland derzeit noch unbekannt)
Familiennachzug
- Betrifft Ehegatten und minderjährige Kinder, sofern Lebensgemeinschaft bereits im Heimatland Bestand hatte
- auch möglich, wenn Familie durch Fluchtsituation getrennt wurde und Angehörige sich in anderem Land der Union oder einem Drittstaat aufhalten
Asylantrag
- Antragstellung möglich, aber muss gründlich überlegt und der Einzelfall geprüft werden, dazu ist eine Beratung empfehlenswert (aktuell wird eher abgeraten, weil Chancen zu gering sind, z.B., weil weiterhin inländische Fluchtmöglichkeiten existieren - die weitere politische Entwicklung sollte abgewartet werden)
- AsylantragstellerIn muss sich unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung begeben, auch, wenn bereits enge Familienangehörige im Bundesgebiet leben. Eine spätere Rückverteilung/Gestattung der privaten Wohnsitznahme am ersten Wohnort ist u.U. möglich.
Harald Tohmé
- Zusammenstellung der sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: https://t1p.de/s9j7
- BMI Hinweise zur Umsetzung des §24 AufenthG: https://t1p.de/my0lw
- UKRAINE-AUFENTHALTS-ÜBERGANGSVERORDNUNG bei der GGUA: https://t1p.de/elmw
- Bildwörterbuch als Verständigungshilfen für Geflüchtete und Hilfsorganisationen: https://t1p.de/ftmb
- Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine - FAQs veröffentlicht: https://t1p.de/qoj3m
- Infos zur Massenzustrom-Richtlinie" erfolgt - Aktualisierung vom 09.03.2022: https://t1p.de/3vca5
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine: https://t1p.de/qfwo
- Zum Anspruch von Flüchtlingen auf psychotherapeutische Behandlung im AsylbLG: https://t1p.de/uejs4