Foto: istockphoto
Das Tarifwerk der Caritas, die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sieht vor: Dienstgeber und Mitarbeiter sind verpflichtet bei Meinungsverschiedenheiten, die sich bei der Anwendung der AVR aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesan-Caritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen.
Die Schlichtungsstelle ist paritätisch mit je vier Beisitzern der Dienstnehmerseite und je vier Beisitzern der Dienstgeberseite besetzt. Die beiden Vorsitzenden der Schlichtungsstelle werden von den Beisitzern in geheimer Wahl gewählt.
Demnach haben derzeit Horst Mayerhofer, Direktor, und Jutta Gahbauer, Richterin am Arbeitsgericht Passau im Wechsel den Vorsitz der Schlichtungsstelle. Als Beisitzer von Seiten des Dienstgebers sind vom Vorstand Miriam Biber, Carmen Fellner, Alexandra Aulinger-Lorenz und Thomas Furthmeier berufen. Die Beisitzer der Dienstnehmerseite sind: August Bastl, Werner Haider, Thorsten Wagner und Tobias Bassl.
Die Schlichtungsstelle beim Caritasverband für die Diözese Passau e. V. erreicht man unter folgenden Kontaktdaten: Geschäftsführerin Petra Gawenda, Steinweg 8, 94032 Passau, Telefon 0851/392 296, E-Mail: petra.gawenda@caritas-passau.de